Begleitetes Fahren ab 17.

 

Hi!

Du bist 16 oder 17 Jahre alt und möchtest Deinen Führerschein machen?

Dann komm zu uns! Wir informieren Dich (und auch gerne Deine Eltern) über den Ablauf Deiner Fahrausbildung und geben Dir ausführliche Auskünfte zu den Voraussetzungen!

Bereits mit 16½ Jahren kannst Du den Antrag auf Begleitetes Fahren mit 17 stellen und Dich bei uns anmelden!

Du kommst 14 x zum Theorieunterricht, machst frühestens 3 Monate vor Deinem 17. Geburtstag die Theorieprüfung und frühestens 1 Monat vor Deinem 17. Geburtstag die Praktische! Du erhälst nach der bestandenen praktischen Prüfung eine Bescheinigung, die zum Führen eines PKW immer mitgeführt werden muss, bis Du schließlich mit 18 Jahren den richtigen EU-Führerschein bei der zuständigen Behörde erhälst.

Folgende Bedingungen sind für den Besitz der „Fahrerlaubnis mit 17“ zu beachten:

  • Es muss immer eine Begleitperson, die auf der Bescheinigung aufgeführt ist, mitfahren.
  • Die Begleitperson muss älter als 30 Jahre sein und muss den Führerschein der Klasse B mindestens fünf Jahre besitzen.
  • Die Begleitperson darf nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister haben.
  • Die Begleitperson muss amtlich eingetragen sein und muss beim Führerscheinantrag angegeben werden.
  • Es können max. fünf Begleitpersonen im Antrag angegeben werden.
  • Das begleitende Fahren mit 17 unterliegt einer nationalen Regelung und verbietet deshalb das Fahren im Ausland. Die Ausnahme stellt hier Österreich dar.